Ebay verbietet Sofortüberweisung.de als Zahlungsmittel

31. Oktober 2008

Die Internet World Business berichtet, dass ebay die beliebte Zahlweise Sofortueberweisung.de auf die Liste der verbotenen Zahlungsmittel gesetzt hat.

Wir meinen, das ist ein “starkes Stück” von ebay, denn die Zahlart Sofortueberweisung.de ist eine sehr beliebte Zahlart, die im aktuellen Jahr stark an Akzeptanz dazu gewonnen hat.
Wahrscheinlich will ebay nur das eigene Bezahlverfahren Paypal vor dieser neuen Konkurrenz schützen, denn Sofortueberweisung.de ist als Zahlart für den Shopbetreiber günstiger.
Beachten Sie hierzu unseren Artikel “Kosten von Bezahlsystemen”.

Sofortueberweisung.de als unsicher anzusehen trifft bestimmt nicht zu. Immerhin haftet Sofortueberweisung.de für Schäden, die über diese Bezahlplattform entstehen würden oder wenn der Käufer die Ware nicht erhält.
Uns ist kein einzigster Fall bekannt, wo es mit Sofortueberweisung.de Probleme gab.
Nachdem ebay schon massenhaft die Powerseller wegen den hohen Gebühren weggelaufen sind, ist das keine gute Werbung für ebay, sondern eher ein neuer Sargnagel.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Eintrag in Google Maps

24. September 2008

Seit September 2008 bieten wir an Einträge in Google Maps bzw. ins lokale Brachencenter von Google vorzunehmen. Ebenfalls bieten wir das Ändern von bestehenden Einträgen an, wenn z. B. Kontaktdaten oder der Landkartenpin nicht stimmen.

 Google Maps

Viele Unternehmen finden bereits ihren Eintrag in Google Maps, obwohl sie sich dort nie selbst angemeldet haben. Das kommt daher, dass Google Adressdatenbanken und GPS-Daten einkauft bzw. Datenbestände mit einander kombiniert und als Google Maps Eintrag listet. 

Doch nicht nur die Firmendaten werden von externen Anbietern eingekauft, sondern auch Bewertungen, z. B. Restaurantbewertungen von Restauranttestern.

Im lokalen Branchencenter können die Nutzer von Google auch Bewertungen zu den Einträgen abgeben. Wenn nun ein Unternehmer Bewertungen zu seinen Dienstleistungen bei Google Maps findet, die er als nicht gerechtfertigt empfindet, hat er die Möglichkeit, sofern er Zugriff auf seinen Eintrag hat, diese Bewertungen als ungerechtfertigt zu kennzeichnen. Ggf. werden diese Bewertungen dann von Google gelöscht.
Es bleibt abzuwarten, was passiert, wenn Webseitenbetreiber solche Bewertungen über ihr Unternehmen unbedingt gelöscht haben wollen und Google diese nicht löscht.

Das Listen eines Eintrags im lokalen Branchencenter ist von Seiten Google’s her zur Zeit kostenlos. Wir gehen davon aus, dass dies nicht immer so bleibt.

Die Einträge des lokalen Branchencenters werden nicht nur bei der Suche in Google Maps gezeigt, sondern auch in kleinen Landkarten über den normalen Suchergebnissen bei Google. In welcher Reihenfolge die Einträge über den normalen Suchergebnissen oder in Google Maps gezeigt werden, entscheidet die Technik von Google anhand der Relevanz der Einträge. Ein Anspruch auf die Listung auf einer bestimmten Landkartenposition oder auf eine Listung überhaupt gibt es nicht.

Bislang ist da noch etwas durcheinander drin.

Es ist absehbar, dass künftig der Eintrag bei Google Maps ein wichtiger Werbebestandteil für jeden  regionalen Dienstleister wird. Ganz besonders sind das Gaststätten, Hotels und Ärzte.

Unsere Dienstleistungen:

  1. Einmaliges Anlegen und Aktivierung eines Google Accounts.
  2. Neu-Anlegen oder ändern des Google Maps-Eintrags.
  3. Bestimmung des Landkarten-Pins zu Ihrem Eintrag.
  4. Beschreibung Ihres Eintrags durch Geschäftsdaten und eine Beschreibung Ihrer Dienstleistung.
  5. Einfügen von zwei Bildern Ihres Unternehmens (von Ihrer Webseite entnommen).

Hier geht’s zu der Bestellseite für das Einrichten des Google Maps Eintrags.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Die Top 10 der Fehler der Webseitenbetreiber in Sachen Suchmaschinenoptimierung

3. September 2008

 

1. Veraltete Inhalte

Wer seine Webseite über längere Zeit nicht durch aktuelle Inhalte ergänzt und veraltete Inhalte löscht, der braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn seine Webseiten von anderen Webseiten in der Suchmaschinenplatzierung überholt werden. Die Aktualität von Webseiten ist ein wichtiges Kriterium für die Suchmaschinenplatzierung.

 

2. Startseite ohne Leben

Ganz übel ist es, wenn auf der Startseite einer Domain nichts anderes drauf ist, als wie das Firmenlogo zum Anklicken oder eine Flash-Animation, die niemand sehen will und keine weiteren Informationen. Wer auf seiner Startseite nichts anderes hat, als einen “Weiter” Link, braucht sich über eine schlechte Suchmaschinenplatzierung nicht zu wundern.

 

3. Suchbegriffe umschrieben, aber nicht ausgeschrieben

Wer auf seinen Internetseiten den eigentlichen Suchbegriff, unter dem er gefunden werden will, nicht ausschreibt, sondern nur umschreibt, braucht sich über eine schlechte Suchmaschinenplatzierung nicht zu wundern.

Nehmen wir an, ein Steuerberater möchte unter dem Suchbegriff “Steuerberater + Städtenamen” gefunden werden, der muss auch dafür sorgen, dass die Begriffe “Steuerberater” und “Städtenamen” auf seinen Seiten drauf stehen.
Wenn er jedoch auf seinen Seiten nur von “Steuerberatung” und dem “Stadtteil der Stadt” wo er sein Büro hat schreibt, der kann unter den Begriffen “Steuerberater” und “Städtenamen” nicht gefunden werden. Denn “Steuerberatung” ist nicht das gleiche wie “Steuerberater“. Und “Stammheim” und nicht das gleiche wie “Stuttgart“!

 

4. Texte in Grafiken oder Flash

Es ist bekannt, dass die Suchmaschinen den in Grafiken enthaltenen Text nicht erfassen können. Wenn also heute noch eine Firma ihren Hausprospekt einscannt und die Bilder in Webseiten eingebettet als Firmenpräsenz im Internet verwendet, dann sind die Webseiten aus Sicht der Suchmaschinen leer und vollkommen ohne Relevanz zu irgendeinem Suchbegriff.

 

5. Navigation mit Grafiken, Java-Script oder Flash

Wer seine Navigation so gestaltet, dass die Suchmaschinen den darin enthaltenen Links nicht folgen können, muss sich auch damit abfinden, dass die Suchmaschinen nie mehr als wie die Startseite erfassen können. Dies gilt auch für alle Arten von Flash-Navigationen oder Javascript-Links. Javascript-Links werden immer noch häufig in Webseiten verwendet, wo mehrere Framefenster mit einem Klick gleichzeitig im Frame geöffnet werden sollen.

 

6. Gleicher Text wie alle anderen Mitbewerber

Häufig kommt es vor, dass Webseitenbetreiber oder Betreiber von Online-Shops als Artikel- und Produktbeschreibung die Texte ihrer Lieferanten verwenden, die sie z. B. von einer CD übernehmen. Andere Webseitenbetreiber machen genau das gleiche und das Ergebnis ist, dass es Dutzende von Webseiten mit gleichem Inhalt gibt. Die Suchmaschinen sehen das als doppelte Inhalte (Duplicate Content) an und ignorieren die Seiten, die sie zuletzt gefunden haben.

 

7. Unlesbare Parameter in den Seiten-URL’s

Manche Webprogrammierer übergeben in den Seiten-URL’s derart lange Parameterketten und Session-ID’s, dass die Suchmaschinen mit dem Erfassen von solchen Seiten überfordert sind. Es ist schon vorgekommen, dass unter dem Suchbegriff “Hotel + Stadtname” die Seiten einer kleinen Pension (erstellt von einem Hobby-Bastler mit Standard-HTML) besser bei Google gelistet wurden als die PHP-Seiten eines Großhotels in der gleichen Stadt, die so kompliziert mit Parameter in der URL programmiert waren, dass die Suchmaschinen sie nicht erfassen konnten.

 

8. Domain mit Weiterleitung auf eine andere Domain

Vorgenanntes findet man häufig, wenn der Domaininhaber ein externes Shopsystem oder ein externes Content Management System (CMS) verwendet. Es wird dann z. B. von der Domain http://www.firmenname.de zu http://shop2081.eshopsystem.com weitergeleitet.
Dem Domaininhaber ist vielleicht nicht klar, dass es unter seiner eigenen Domain, also www.firmenname.de überhaupt gar keine Inhalte gibt. Die Domain ist aus Sicht der Suchmaschinen leer und kann deshalb keine Relevanz zu irgendeinem Suchbegriff bekommen.
Wechselt der Domaininhaber später auf ein Shopsystem, das unter seiner eigenen Domain läuft, ist es aus Sicht der Suchmaschinen so, wie wenn er bei Null anfängt.

Die vorgenannte Problematik bezieht sich übrigens nicht nur auf Weiterleitungen, sondern auch darauf, wenn eine externe Webseite in einem Framefenster eingeframt wird. In diesem Fall steht zwar oben noch die URL, also www.firmenname.de im Browser, aber aus Sicht der Suchmaschinen ist außer der Frameseite kein Inhalt vorhanden.

 

9. Keine eingehenden Links (Linkpopularität)

Suchmaschinen wie Google werten eingehende Links wie Empfehlungen. Ein Webseitenbetreiber sollte darauf achten, dass es eingehende Links zu seinen Seiten gibt. Optimal sind Links von artverwandten Webseiten, wenn also die Webseite einer Maurerfirma von der Weibseite einer befreundeten Dachdeckerfirma einen Link erhält, dann wird diese eingehende Linkpopularität positiv berücksichtigt.
Ebenso sollte jeder Webseitenbetreiber darauf achten, dass er in wichtigen Webverzeichnissen wie z. B. dmoz.org eingetragen ist. Im vorgenannten Beispiel der Webseite der Maurerfirma könnte der Webseitenbetreiber mal bei seinem Berufsverband, also der Handwerkskammer nachfragen, ob die einen Link zu seiner Seite schalten würden.

Auf diese Art erhält man hochwertig eingehende Links, die nichts kosten. Übrigens, der Einkauf von bezahlten Links wird von den Suchmaschinenbetreibern als Verstoß gegen deren Richtlinien angesehen.

 

10. Faule Tricks und Suchmaschinenspam

Webseitenbetreiber oder Webdesigner meinen häufig, sie könnten Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder MSN austricksen, indem sie auf ihren Webseiten Maßnahmen machen, welche die Suchmaschinen positiv beeinflussen sollen, aber für den Seitenbesucher versteckt sind. Das gängige ist irgendwelche Texte auf den Seiten zu verstecken. Die Texte sollen dann von den Suchmaschinen erfasst werden, aber für den Menschen nicht sichtbar sein. Wer solche Maßnahmen macht, braucht sich nicht darüber zu wundern, wenn er langfristig aus den Suchmaschinen herausfliegt, auch wenn diese Spammaßnahme mal kurzzeitig erfolgreich war.

Die Suchmaschinen kennen diese Tricks und platzieren die Seiten automatisiert an einer schlechteren Position. Webseitenbetreiber und Webdesigner sollten ihre Kreativität besser dazu verwenden, den Besuchern interessante Inhalte, anstatt der gepflegten Langeweile zu bieten.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer. www.top-suchmaschineneintrag.de

Wann wirken sich Seitenaktualisierungen bei Google aus?

29. August 2008

Webseitenbetreiber meinen häufig, wenn sie in ihren Webseiten Veränderungen oder Verbesserungen in der Suchmaschinenoptimierung vornehmen, dass Google diese Änderungen sofort erfasst und in den Suchergebnissen verwendet.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie häufig kommt der Robot von Google, also der sogenannte Googlebot, die Seiten besuchen.

Aus unseren Erfahrungen hängt die Häufigkeit und der Aktualisierungszeitraum der Google Suchergebnisse damit zusammen, wie häufig ein Webseitenbetreiber an seinen Seiten Änderungen und Aktualisierungen vornimmt. Nehmen wir an, eine Webseite wird über Jahre nicht verändert, dann verschwendet Google seine Technik nicht dafür, diese Seite täglich zu scannen, sondern der Googlebot kommt dann vielleicht einmal im Monat vorbei.

Bis die Ergebnisse des Seitenscanns dann bei Google in den Suchergebnissen erscheinen, können weitere Wochen vergehen.

In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass eine Aktualisierung der Webseite daraus besteht, dass der Webseite neue aktuelle Inhalte zugefügt werden und veraltete Inhalte entfernt werden. Eine Änderung eines Artikelpreises ist in dem Sinne keine Änderung, welche die Suchmaschine als wesentliche Aktualisierung berücksichtigt.

Ebenso ist es ein Märchen, dass es eine Seitenaktualisierung wäre, wenn man die Webseiten einfach ohne Inhaltsänderungen noch mal neu auf den Server lädt.

Eine Aktualisierung oder Verbesserung der Suchmaschinenoptimierung wirkt sich also nicht sofort in den Suchergebnissen aus, sondern kommt mit zeitlicher Verzögerung.  Ansonsten wäre eine Suchmaschinenoptimierung ja für jeden Webseitenbetreiber einfach, wenn er die Auswirkungen seiner Änderungen, also die Platzierungsänderung, in Echtzeit bei Google ablesen könnte.

Wir meinen sogar, wenn alle Faktoren ungünstig sind, kann es bis zu 2,5 Monate dauern, bis bei Google eine Änderung der Aktualisierung zu sehen ist.

Wenn jedoch alles optimal läuft, das bedeutet dass kurz nach einer Aktualisierung der Googlebot die Seite besucht und die Ergebnisse noch in der nächsten Aktualisierung des Google-Index berücksichtigt werden, dann können sich Aktualisierungen auch bereits nach einer Woche auswirken.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Modul “Ampel, Anzeige der Lieferzeit in Online Shops”

27. August 2008

Die aktuelle Rechtsprechung erfordert, dass Sie in Ihre Artikelbeschreibung Angaben zur Lieferzeit machen. Das Modul “Ampel, Anzeige der Lieferzeit” ermöglicht Ihnen die Eingabe eines Wertes in ein eigenes Eingabefeld bei Ihrer Artikeleingabeseite in Ihrem osCommerce Onlineshop.

Liferzeitanzeige für osCommerce Onlineshops Wenn Sie bereits sehr viele Artikel im Shop haben und es Ihnen zu umständlich ist, zu jedem Artikel noch einmal die Lieferzeit einzugeben, können wir bei der Installation einen Wert eingeben, der zunächst für alle Artikel angezeig wird z. B. “3 Werktage”. Sie müssen dann nur noch die Artikel ändern, die davon abweichen.


Einmalige Installationskosten:
140 EUR + Mwst.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Gedanken über DUBLICATE CONTENT in Suchmaschinen

13. August 2008

Heute schreibt uns ein Betreiber eines Webkataloges mit dem Hinweis an, er würde die Webseite eines Kunden von uns, für den wir einen Eintrag in Webkataloge vorgenommen haben, nicht aufnehmen, weil die Texte, die wir an seine Suchmaschine übermittelt haben “ DUBLICATE CONTENT”, also doppelter Inhalt, wären.
Er meint, wir müssen die Produkte und Dienstleistungen unseres Kunden in seiner Suchmaschine anders beschreiben, als wie in den anderen Suchmaschinen, wo wir angemeldet haben. Ansonsten könnte Google das als Dublicate Content negativ werten und seinen Webkatalog abstrafen.
Daraufhin haben wir die Beschreibungstexte für die Webseite des Kunden (es handelt sich um eine Webseite, die Produkte für den Holzbau anbietet) etwas umgestellt und die Suchmaschinenanmeldung wiederholt. Kurze Zeit später wird der Eintrag erneut mit der gleichen Begründung “Dublicate Content” abgelehnt.

Es stellt sich nun die Frage, was erwartet der Betreiber der Suchmaschine denn für andere Texte?
Bei der Webseite geht es eben um Produkte für den Holzbau, innen und außen wie Bauholz Massivholz Kantholz Dielen Sandwichelemente und Terrassendielen.
Es gibt keine andere Möglichkeit den Inhalt der Webseite zu beschreiben, wenn sie eben nur diese Produkte anbietet.
Wir können ja nicht schreiben, dass es auf dieser Webseite um Heimtextilien, Tischdecken oder Tapeten geht. Nein, wir müssen genau das beschreiben, was die Webseite zeigt.

Wenn man nun den Standpunkt dieses Webkatalogbetreibers als wahr annehmen würde, müsste man in jeder Suchmaschine, in der man eine Seite anmeldet, eine andere Beschreibung einbringen. Das ist aber in der Praxis unmöglich.
Für den Fall, dass es wahr wäre, dass Google diese Inhalt als Dublicate Content werten würde, würde das heißen, dass Google das Webverzeichnis der Suchmaschine Yahoo, in der ebenfalls viel gleicher Inhalt als wie in der Google Verzeichnissuche ist, als Dublicate Content ansieht.
Dieses Webverzeichnis von Yahoo hat aber einen hohen Pagerank bei Google.

Wenn man den Gedanken ganz zu Ende denken würde, dann müsste Google jede Webseite ignorieren, wo der gleiche oder ähnlicher Inhalt drin steht als wie Google schon kennt. Dies hätte dann zur Folge, dass Google alle kleineren Suchmaschinen ignorieren würde und übrig bliebe dann nur noch Google selbst.

Das können wir uns jedoch nicht vorstellen, weil die kleineren Webverzeichnisse häufig von Redakteuren sehr liebevoll gepflegt sind und hoch relevante Themenrubriken haben, die eben von Menschen kontrolliert worden sind und nicht nur von einer Maschine!

Es gibt viele Seiten im Internet, die gleichen oder ähnlichen Inhalt zeigen.
Beispiele:

  1. Shopbetreiber verkaufen Produkte einer Marke und übernehmen die Produktbeschreibungen und Spezifikationen von der CD des Herstellers.
  2. Eine Nachrichtenagentur übernimmt Meldungen von Reuters oder CNN.
  3. Ein Anwalt zitiert auf seiner Seite Gesetztestexte. Die Text müssen natürlich die exakte Wiedergabe des Gesetzestextes sein und können und dürfen nicht verändert werden.
  4. Auf einer Kultur-Webseite  werden Lyrik Gedichte und Liedertexte zitiert.
  5. Eine Webseite über Naturwissenschaften übernimmt Forschungsergebnisse.

Die vorgenannten Beispiele beschreiben, wie es zu doppelten Inhalten in Suchmaschinen kommen kann, ohne dass eine böse Absicht des Seitenbetreibers vorliegt. Es würde also keinen Sinn machen, wenn Google diese doppelten Inhalte abstrafen würde. Im ungünstigsten Fall könnte Google diese doppelten Inhalte einfach ignorieren.
Dies könnte aber auch zu Nachteilen in der Qualität der Suchergebnisse in Google führen, wie das Beispiel Nummer 1 oben zeigt, wo es um die übernommene Produktbeschreibung in Onlineshops geht. Denn würde Google alle Onlineshops mit gleichen Artikelbeschreibungen nicht listen, dann hätten die Nutzer der Suchmaschine Google ja gar nicht die Möglichkeit die Preise zu vergleichen.

Für den Fall, dass Zitate von anderen Seiten übernommen werden, empfiehlt es sich, die im HTML 4 Standard vorgesehene Formatierung für “Zitate mit URL- und Quellenangabe” zu verwenden.

<blockquote cite=http://www.ursprungsseite.de>
Mögest Du in interessanten Zeiten leben
</blockquote>

Hoffentlich kennen die Googletechniker diesen uralten HTML Tag auch, denn er ist älter als Google selbst.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Der Einfluß der Besucherverweildauer auf die Suchmaschinenplatzierung

11. August 2008

Die großen Suchmaschinen wie Google geben ja bekanntlich absichtlich wenig Informationen über ihre Funktionsweise heraus. Das hat den Grund, dass Suchmaschinenoptimierer nicht nachvollziehen sollen, wie die Bewertungskriterien für die Platzierungen der Suchergebnisse sind, denn eine Suchmaschinenoptimierung wäre dann recht einfach.
Macht man sich über die Funktionsweise von Suchmaschinen Gedanken, dann stößt man auf Gegebenheiten, wo man sich denkt “das kann einfach nur so sein”. 
So ist das mit dem Thema Verweildauer auf den Webseiten. Bereits seit 2003 vertreten wir die Auffassung, dass Google die Verweildauer eines Besuchers auf den Webseiten misst. Wir gehen davon aus, dass es drei Methoden gibt, dies festzustellen.

  1. Die Zeitdifferenz zwischen dem Besuch zweier Suchergebnisse.
    Nehmen wir an, ein Benutzer der Google Suchmaschine bekommt bei der Suche nach einem Suchbegriff eine Seite mit den ersten 10 Suchergebnissen angezeigt. Er klickt auf das Suchergebnis an Position 1, weil ihm der Vorschautext anspricht. Dann schaut er sich die Seite 10 Sekunden an und stellt fest, “das ist es nicht“. Nun klickt er zurück zur Google Suche und dann auf  Suchergebnis an Position 2. Das interessiert ihn schon mehr, dort hält er sich 1 MIn. 40 Sekunden auf, bevor er mit der Rückwärtstaste wieder zu der Google Suchergebnisseite zurück kehrt. Nun klickt er auf Suchergebnis an Position 3. Dort findet er nach was er gesucht hat und kehrt nun überhaupt nicht mehr zur Google Suche zurück.
    Es ist nun für die Google Technik einfach, die Zeitdifferenzen zwischen den Seitenbesuchen zu messen.
    Beim ersten Suchergebnis hat sich der Suchende nur 10 Sekunden aufgehalten. Ergebnis: Er war wohl nicht zufrieden mit dem Suchergebnis.
    Beim zweiten Suchergebnis hielt er sich 1 Min. 40 Sekunden auf. Das bedeutet, er hat sich mit der Seite beschäftigt. Ergebnis: Die Seite hat Relevanz zum Suchbegriff.
    Beim dritten Ergebnis ist der Suchende nach seinem Besuch nicht mehr zu Google zurückgekehrt. Es darf vermutet werden, dass er gefunden hat, nach was er gesucht hat. Ergebnis: Die Seite ist das beste Suchergebnis zu dem jeweiligen Suchbegriff. Zeigen nun mehrere Suchende dieses Suchbegriffs das gleiche Nutzungsverhalten, wird die Google Technik wohl die Platzierung des Suchergebnisses, das an Position 1 ist, verschlechtern und das Suchergebnis von Position 3 verbessern.
  2. Daten über die Google Symbolleiste.
    Suchende, die an ihrem Browser die Google Symbolleiste installiert haben, werden während der Installation gefragt, ob ihre Nutzungsdaten an Google übermittelt werden dürfen. Sofern diese Option aktiviert ist, weiß Google genau, wie lange sich der PC Besitzer mit welcher Webseite beschäftigt. Diese Erkenntnisse lassen sich in die Berechnung der Platzierung einbringen. 
  3. Der Webseitenbesitzer verwendet Google Analytics.
    Wenn ein Webseitenbetreiber die Google Analytics Statistik in seine Seiten eingefügt hat, dann weiß Google genau wie viele unterschiedliche Besucher die Seiten haben und wie lange sich die Besucher auf den Seiten aufhalten. Nun kann Google recht einfach einen Vergleich zwischen dieser Statistik und Statistiken der Mitbewerber (sofern die ebenfalls die Google Analytics Statistik verwenden) machen und die Erkenntnisse für die Berechnung der künftigen Platzierung verwenden.

Die Suchmaschinen MSN (also die Suchmaschine von Microsoft) stellte übrigens in einer Konferenz zum Thema neue Suchtechniken ein Verfahren namens “BrowseRank” vor, welches u. a. auch die beschriebene Verweildauer als Berechnungskriterium nutzt. Die Methode der Messung des Benutzerverhaltens hat z. B. gegenüber der Messung der Linkpopularität den Vorteil, dass sie nur schwer beeinflussbar z. B. durch Linkfarmen oder gekaufte Links ist.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Das richtige Verzeichnis für die Webseiten

31. Juli 2008

Wenn wir Kundenaufträge für Suchmaschinenoptimierung bearbeiten, erleben wir es immer wieder, dass die Verzeichnisstruktur der Webseiten derart ungünstig aufgebaut ist, dass dies zu Nachteilen bei den Suchmaschinen führen kann.

Das geht dann so :
Im Hauptverzeichnis liegt die index.html Seite, die nichts anderes drauf hat als ein Firmenlogo mit Link zur ersten Inhaltsseite. Diese liegt dann im Verzeichnis html/webseiten/start.html.
Von dort aus führt der zweite Link zur Seite html/webseiten/firma.html

und von dort gibt es erst den Link zum Verzeichnis /shop1/.

Im Verzeichnis /shop1/ liegt dann ein Shop mit 1500 Artikeldetailseiten und 25 verschiedenen Rubrikseiten.
Diese Verzeichnisstruktur ist so ungünstig verschachtelt, dass die Suchmaschinen Schwierigkeiten haben, diese Inhaltsseiten zu erfassen, weil sie sich erst durch die ganze Verzeichnisstruktur durcharbeiten müssen.

Häufig ist es dann noch so, dass der Webdesigner, wenn er ein neues Shopdesign fertig hat, dann auch noch den Shop einfach vom Verzeichnis /shop1/ auf /shop2/ umstellt.

In diesem Falle sind mit einem Male die ganzen Inhaltsseiten, die die Suchmaschinen erfasst haben, nicht mehr vorhanden, das ist genauso, wie wenn man in einer Telefonnummer eine Ziffer in der Vorwahl ändert. Die alte Telefonnummer ist dann nicht mehr erreichbar, auch wenn sich nur eine Ziffer geändert hat und der Rest gleich geblieben ist.

Webseiten und Onlineshops sollten immer eine sehr flache Verzeichnisstruktur haben. Optimal ist es, wenn sie im Hauptverzeichnis liegen.

Wenn nun ein Shopsystem im Hauptverzeichnis als Startseite die index.php Seite verwendet und der Webseitenbetreiber unbedingt vorher noch die Firmenpräsentation haben möchte, so kann er diese immer noch ins gleiche Verzeichnis unter index.html legen.
Die meisten Server sind so eingestellt, dass sie zuerst die index.html Seite als Startseite zurückgeben. Ist diese nicht vorhanden, wird nach der index.htm Seite gesucht. Erst wenn es diese dann auch nicht gibt, wird die index.php Seite aufgerufen.
Bei Servern mit dem Betriebssystem apache lässt sich außerdem die Reihenfolge der Startseiten über eine .htaccess Datei steuern.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Anrede mit Herr / Frau im osCommerce Shop

28. Juli 2008

Der osCommerce Shop beruht auf einem englischen Grundmodul und spricht den angemeldeten Kunden mit seinem Vornamen an.
Nach der Anmeldung schreibt der Shop z. B.

“Herzlich Willkommen Klaus”.

Es kam nun von einigen Shopbetreibern der Wunsch, dass der Shop den angemeldeten Kunden mit Anrede des Geschlechts, also Herr / Frau, und dem Familienamen ansprechen soll, da es im deutschen als unhöflich empfunden werden könnte, den Kunden mit Du anzusprechen.

Diese Änderung des Shopsystems haben wir nun als Programmierung vorbereitet.

Mit der Shoperweiterung spicht der Shop den Kunden wie folgt an.
Z. B. “Hallo Herr Müller” oder “Hallo Frau Müller” bzw. im englischen Bereich “Welcome Mr. Müller” oder “Welcome Mrs. Müller”

shhopsystem

Einmalige Installationskosten:
75 EUR + Mwst.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Datenübergabe an Froogle bzw. Google Products

25. Juli 2008

Angebot: Datenübergabe an Froogle bzw. Google Products, die Preissuchmaschine von Google.

Wir empfehlen unseren Shopbetreibern, ihre Artikel in der kostenlosen Preissuchmaschine von Google (Google Products) einzustellen. Kunden die dies bereits nutzen, berichten von gestiegenen Umsätzen.
Google Products erwartet mindesten ein mal im Monat die Übergabe des aktuellen Datenbestandes in einer speziell formatierten Textdatei. Vielen unseren Shopbetreibern ist diese Arbeit zu umständlich und daher nutzen sie das Angebot von Google Products nicht.
Wir möchten Ihnen über unser Tochterunternehmen Clickfineon Suchmaschinenmarketing anbieten, dass wir die Datenübergabe zu Google Products für Sie anlegen und ihre aktuellen Produktdatenbestand alle 14 Tage an Google Products übergeben.
Die einmaligen Setup-Kosten betragen 95,00 EUR + Mwst.
Die monatlichen Kosten für die Datenübergabe betragen 20,00 EUR + Mwst.

Wir haben übrigens das Programm für die Datenübergabe zu Google Products so überarbeitet, dass der Artikelzusatztext in der Artikelbeschreibung bei Google Products zuerst angezeigt wird. Dies bedeutet, wenn sie das Zusatztextfeld zur Anzeige des Grundpreises z. B. “Grundpreis 12,00 EUR je Liter” verwenden, dann wird auch dieser Text dort angezeigt. Wir wissen zwar nicht, ob dies im Sinne der Preisauszeichnungsverordnung unbedingt erforderlich ist, jedoch wollten wir auf Nummer sicher gehen.

Wenn Sie die Dienstleistung bestellen wollen, wenden Sie sich bitte per Mail an info@clickfineon.de

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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