Fremde Marken oder Firmennamen in Metatags

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Az. I ZR 77/04 ein aktuelles Urteil zum Thema “Verwendung von fremden Markenbezeichnungen oder Firmennamen in Metatags” veröffentlicht.

Danach ist es nicht zulässig in Metatags oder in Webseiten fremde Markennamen oder Firmenbezeichnungen zu verwenden.

Es lässt sich daraus ableiten, dass das Verwenden solcher fremden Bezeichnungen ebenfalls im Suchmaschinenmarketing mit den Google AdWords unzulässig ist.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir bereits seit 1999 in unseren AGB stehen haben, dass ein Webseitenbetreiber, für den wir tätig sind, sich sicher sein muss, dass er fremde Markennamen oder Logos auf seinen Webseiten auch verwenden darf. Ggf. muss er die Zustimmung des Markeninhabers besorgen.

Im Falle des Verwendens von fremden Marken- oder Unternehmensbezeichnungen in den Google AdWords kann dies dem Markeninhaber dadurch auffallen, dass eine bestimmte Anzeige bei Eingabe des Suchbegriffs in den Google AdWords erscheint.

Hierbei muss noch nicht mal der Markennamen im Anzeigentext stehen, allein dass die Anzeige erscheint, ist Hinweis genug.

In diesem Zusammenhang ist auch mit dem Umgang von automatischen Keywordvorschlägen der Google Adwords Verwaltung Vorsicht geboten.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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