Einkauf von TFT Bildschirmen (die Sache mit den Pixel-Fehlern).

Eigentlich ist der Einkauf von TFT Bildschirmen eine einfache Sache.
Man sucht sich ein geeignetes Modell heraus, liest Testberichte und wenn man weiß, was für ein TFT Bildschirm man braucht, dann schaut man bei billiger.de oder froogle.de und wer dort der günstigste Anbieter ist, und bestellt ihn dort.

Jedenfalls kann man das so als Privatmann (Verbraucher) machen.

Bestellt man jedoch als Gewerbetreibender bei so einem Anbieter, dann hat man im Gegensatz zum Verbraucher, kein 14-tägiges Rückgaberecht.

Der Verbraucher kann ohne Angabe von Gründen den Bildschirm innerhalb von 14 Tagen zurückschicken und erhält dann sogar noch die Kosten für das Rücksenden erstattet.
Er kauft also immer “auf Probe”. Wenn ihm das Gerät nicht gefällt oder es vielleicht Pixel-Fehler hat, die laut Pixel-Fehler-Klasse kein Reklamationsgrund sind, dann kann der Verbraucher den Bildschirm einfach zurücksenden.

Bestellt nun ein Gewerbetreibender bei so einem Billiganbieter, dann weiß der Billiganbieter natürlich ganz genau, dass der Kunde (also wir), kein Rückgaberecht hat.

Wenn nun der Billiganbieter in seinem Lager TFT-Bildschirme stehen hat, die ihm andere Kunden schon mal zurückgesandt haben, dann wird er wohl genau diese Geräte an den Gewerbetreibenden versenden, weil dieser sie gemäß der Pixel-Fehler-Klasse nehmen muss, da die Pixel-Fehler kein Reklamationsgrund sind.

Genau dieser Fall ist uns passiert. Es kam eine Paketsendung bei uns an und man hat dem Paket angesehen, dass es schon mehrfach geöffnet wurde. Die Plastiktüten mit den Kabeln waren aufgerissen, die Bedienungsanleitung und die Treiber-CD waren voll mit Fingerabdrücken. Und der Bildschirm roch nach Nikotin.

Und der Monitor hatte einige Pixel-Fehler, zwar außerhalb der Bildschirmmitte, jedoch trotzdem störend.

Auf unsere Reklamation hin, wollte uns der Shopbetreiber erklären, dass es sich hierbei um verkaufsfähige Ware handelt. Nach einigem Hin und Her und einigen deutlichen Worten, hat der Shopbetreiber den Bildschirm dann wieder zurück genommen.

Der Vorfall zeigt, dass gerade der Elektrogeräteversand, der unter großem Preisdruck steht und vom verbraucherfreundlichen Fernabsatzgesetz bevormundet wird, keine Skrupel hat, einem Gewerbetreibenden minderwertige Geräte unterzujubeln, weil der Gewerbetreibende eben kein Rückgaberecht hat.

Insbesondere Onlineshops für TFT Monitore, die eine kostenpflichtige “Pixel-Fehler-Prüfung” der Neugeräte anbieten, wissen also ganz genau, welche Geräte auf Lager diese Pixel-Fehler-Prüfung nicht bestanden haben.

Dass die natürlich an Gewerbetreibende verkauft werden, versteht sich fast von alleine.

Als Gewerbetreibender hat man also nur die Möglichkeit den Bildschirm im Namen der Ehefrau privat als Verbraucher zu bestellen. Dann kann man ihn aber nicht von der Steuer absetzen.
Zwar kann die Ehefrau den Bildschirm an die Firma weiter verkaufen, doch kann sie auf der Rechnung nicht die Mehrwertsteuer ausführen!

Möglichkeit 2 ist, den Bildschirm bei einem speziellen Büroversender (Office Discount) zu bestellen, die gewähren auch Gewerbetreibenden ein 14-tägiges Rückgaberecht.
dort ist es aber 10 bis 20% teuerer.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
www.top-suchmaschineneintrag.de

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