Anruf vom Suchmaschinenoptimierer
29. Oktober 2009In Zeiten der Wirtschaftskrise achten Unternehmen sehr auf eine effiziente Werbung und eben auch darauf, dass die Firmenwebseiten bzw. der Onlineshop gut bei Google und Co. gelistet sind.
Das bringt einige Suchmaschinenoptimierer auf die Idee, die Webseitenbetreiber anzurufen um ihnen Angebote zur besseren Suchmaschinenplatzierung zu unterbreiten.
Interessenten und Kunden die bei uns anrufen, berichten folgendes:
Sie wurden unaufgefordert von einem Suchmaschinenoptimierer angerufen der ihnen telefonisch ein Angebot zur Top-Platzierung ihrer Seiten machte. Dabei wurden die Webseitenbetreiber sofort unter Zeitdruck gesetzt, denn sie sollen sich gleich entscheiden. Das geht dann so:
Wir möchten gerade Ihre Webseite als Referenz für Ihre Branche aufnehmen und werden uns gerade bei Ihrer Webseite ganz besonders viel Mühe geben.
Sie müssen sich gleich entscheiden, ansonsten nehmen wir Ihren Mitbewerber als Referenzkunden an und pushen dann seine Webseite ganz nach vorne.
Unser Angebot: 750 EUR Setup und 980 EUR Monatsbeitrag. Sie müsen sich gleich entscheiden.
Der Unternehmer sagt dann:
Ui, das sind ja 12000 EUR Werbekosten pro Jahr, das möchte ich mir erst überlegen. Geht das denn nicht günstiger?
Daraufhin der Suchmaschinenoptimierer:
Da muss ich mit meinem Chef reden, ob wir Ihnen ein günstigeres Angebot machen können.
Es folgt der nächste Anruf des Suchmaschinenoptimierers:
Mein Chef möchte Sie unbedingt als Referenzkunde haben, wir können Ihnen die gleiche Dienstleistung für ein einmaliges Setup von 600 EUR und monatlichen Kosten von 490 EUR anbieten. Sie müssen sich jetzt gleich sofort entscheiden, sonst bieten wir diese Dienstleistung Ihrem Mitbewerber an. Die Bestellunterlagen haben wir Ihnen bereits per Mail zugesandt.
Kunden die unterschrieben haben berichten folgendes:
Zu der Kundenwebseite wurden dann von verschiedenen Seiten Links geschaltet, meist waren das irgendwelche Linksammlungen, die der Suchmaschinenoptimierer selbst betreibt. Außerdem erstellte der Suchmaschinenoptimierer sogenannte Satelitenseiten mit großen Mengen an merkwürdigen Texten, die immer wieder die Suchbegriffe der Zielseite enthielten.
Nachdem der Webseitenbetreiber dann beim Suchmaschinenoptimierer nachgefragt hat, ob er denn nicht etwas an den eigentlichen Internetseiten optimieren möchte, so wie z. B. Seitentitel oder Metabereiche, wurden diese dann vom Suchmaschinenoptimierer bearbeitet, jedoch häufig nur die Startseite oder ein Seitentitel und ein Satz Metabereiche für alle Seiten.
Bei dieser Gelegenheit wurden der Webseite gleich noch versteckte Texte eingefügt und Links zu den Angeboten des Suchmaschinenoptimierers.
Auf die Nachfrage des Webseitenbetreibers, ob diese versteckten Texte nicht verboten sind, antwortet dann der Suchmaschinenoptimierer “das merkt doch Google eh nicht”.
Nach ein paar Monaten merkt dann der Webseitenbetreiber, dass sich in den Suchmaschinen nichts tut, obwohl er schon mehrere Tausend Euro an den Suchmaschinenoptimierer überwiesen hat. Seine Mails werden nicht mehr beantwortet oder nur durch vorgefertigte Standard-Antworten.
Ruft er den Suchmaschinenoptimierer an, wird er von der Telefonzentrale an ein Callcenter weitervermittelt. Dort sitzt irgendein Callcenter-Assistent (meist in Tschechien), der überhaupt keine Ahnung von dem Auftrag und von Suchmaschinenoptimierung hat und eigentlich nur dafür da ist, sich den Anschiß für die miserable und total überteuerte Dienstleistung abzuholen.
Nach spätestens einem halben Jahr merkt der Webseitenbetreiber, dass er unnötig Geld für diese Dienstleistung ausgibt und er kündigt den Vertrag. Aber an die Mindestlaufzeit ist er dennoch gebunden. Und wenn er nicht bezahlt, dann meldet sich ein Inkassobüro bei ihm. Zum Schluß zahlt er doch und hat nach einem Jahr
 12 x 490 EUR
+Â 1 x 600 EUR
=Â Â Â Â 6 480 EUR
ausgegeben.
Nun stelle man sich mal vor, der Suchmaschinenoptimierer hat pro Jahr 100 Kunden, das sind 648.000 EUR Einnahmen für das Verkaufen von heißer Luft.
Ein riesiges Geschäft, bei dem der Suchmaschinenoptimierer auch in Kauf nimmt, dass er ein Callcenter und einige Rechtsanwälte beschäftigen muss. Das kann ihm aber egal sein, denn die Verträge sind so gemacht, dass der Webseitenbetreiber festgenagelt ist und zum Schluß zahlen muss.
Unsere Meinung:
Nach wie vor gibt es keine Hau-Ruck-Methode für eine Google Top-Platzierung. Die Google Richtlinien verbieten jegliche Suchmaschinenoptimierung, die aus gekauften Links oder versteckten Texten oder versteckten Webseiten besteht.
Für den Webseitenbetreiber ist es wichtig, dass er in seinen Webseiten “hochinformative Inhalte” bietet und nicht nur die “gepflegte Langeweile“.
Stellen Sie sich als Unternehmer folgende Fragen:
- Wurde ich von dem Dienstleister angerufen oder habe ich ihn im Internet gefunden?
- Wo ist der Dienstleister unter wichtigen Suchbegriffen wie Suchmaschineneintrag, Suchmaschinenanmeldung, Eintrag in Suchmaschinen, Suchmaschinenoptimierung selbst platziert?
Und wenn er unter seinen eigenen Suchbegriffen schlecht platziert ist, wie kommt er dann auf die Idee, eine bessere Platzierung bei Google für andere Webseiten erreichen zu können? - Binden Sie sich nicht langfristig mit hohen Kosten an Unternehmen, die Sie nicht kennen. Denken Sie daran, Sie bezahlen die Dienstleistung ja auch nicht mit Falschgeld. Deswegen sollten Sie gute Arbeit für gutes Geld erwarten.
Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
www.top-suchmaschineneintrag.de


