Zahlart sofortueberweisung.de nervt – Bestellmails kaputt

12. März 2010

Viele unserer Shopbetreiber, die wir betreuen, verwenden ja die Schnittstelle von sofortueberweisung.de (Payment Network AG). Die Schnittstelle ermöglicht es dem Käufer in Echtzeit mit PIN und TAN während des Bestellvorganges zu bezahlen.

In der Vergangenheit ist uns sofortueberweisung.de vor allem dadurch aufgefallen, dass häufig Updates der Schnittstelle erforderlich sind.

Seitdem es die Zahlart gibt, musste allein dreimal das Firmenlogo von denen ausgetauscht werden.
Die Shopbetreiber, die in ihrem Verwaltungsmenü bei der Payment Networt AG OS oder XT Commerce eingetragen haben, werden dann per e-Mail angeschrieben, häufig auch mit dem Hinweis, dass es für die alten Schnittstellen keinen Support mehr gibt.

Im November 2009 war das letzte Update Version v2.1.2  für den OS Commerce erforderlich und da einige Kunden bei uns gerade das vorhergehende Update bestellt hatten, hatten diese Kunden den doppelten Installationsaufwand bzw. die doppelten Installationskosten bei uns.
Im November 2009 hieß es von Seiten der Payment Network AG, dass diese Version 2.1.2 lange Zeit laufen würde.  Und so schnell keine Updates mehr kämen.

Leider ist diese lange Zeit schon jetzt im März 2010 vorbei.

Alle Shopbetreiber wurden am 02. März 2010 angeschrieben, dass es empfohlen wird, die neueste Schnittstellen-Version 2.2 zu installieren.
Denn die neueste Schnittstelle bietet viele neue Funktionen und wäre ja auch viel sicherer und vor allem dauert die Installation ja nur 15 Minuten.

Wir haben nun wie bei den ersten Shops diese Schnittstelle eingefügt und in der Praxis zeigt sich, dass 15 Minuten überhaupt gar nicht reichen, denn um ein neues Projekt im Verwaltungsmenü von sofortueberweisung.de anzulegen, müssen auch gleich fehlende Daten wie die IBAN und der BIC des Shopbetreibers eingefügt werden und die liegen uns ja gar nicht vor, bei Kunden die nur in Deutschland verkaufen.
Allein den fehlenden Bankdaten hinterher zu rennen dauert schon 15 Minuten.

Kurze Zeit nachdem wir die ersten Schnittstellen installiert haben, meldet sich der erste Shopbetreiber und hat festgestellt, dass die Bestell-E-Mails, die der Käufer erhält, ganz anders aussehen als früher und dass diese Mails unvollständig und verkrüppelt sind.  Dies jedoch nur, wenn mit Sofortüberweisung bezahlt wurde.

Wir haben nun die Payment Network AG darauf hingewiesen und freundlicherweise wurde uns dann am gleichen Tag die nächste Version 2.3.2 zur Verfügung gestellt, die dieses Problem beheben soll.

Diese Version installiert stellt sich heraus, dass die Mails zwar nun nicht mehr verkrüppelt sind, aber immer noch anders aussehen als vorher und wichtige Mailbestandteile wie z. B. die Anbieterkennzeichnung und die Widerrufsbelehrung fehlen total. Was natürlich abmahngefährdet ist.

Daraufhin haben wir uns die Schnittstelle genauer angeschaut und festgestellt, dass diese zum Mailversand ihre eigenen Texte benutzt, die an den Standard OS-Commerce angelehnt sind.
Die individuellen Erweiterungen, die der Shop in der checkout_process.php Datei verwendet, werden gar nicht im Bestellbestätigungs-Mail verwendet.
Also im Klartext:
Bestellbestätigungs-Mails werden so verschickt, wie sie in der OS Commerce Ur-Version vorgesehen sind. Die rechtlichen Anforderungen deutsch an Onlineshopbetreiber fehlen vollständig.
Eine Rücksprache mit dem Programmierer der Payment Network AG ergab, dass man sich die Textdatei von Sofortüberweisung per Hand mit den fehlenden Pflichtangaben usw. ergänzen kann.

Dies widerspricht aber unserem Arbeitsstil, wonach es im Shop jeden Text nur einmal gibt. In den Shops, die wir betreuen kommt die Widerrufsbelehrung z. B. aus einer Datei, die an verschiedenen Stellen vom Shop verwendet wird.

Dies hat den Vorteil, dass Änderungen nur einmal gemacht werden müssen und der Shopbetreiber Sicherheit hat, dass er nicht mehrere, verschiedene Versionen der Widerrufsbelehrung im Shop hat (Abmahngefahr).

Mit den AGB der Anbieterkennzeichnung und den Gewährleistungstexten handhaben wir das genauso. Alles gibt es nur einmal.

Wir meinen, die aktuelle Schnittstelle von sofortueberweisung.de bringt für den Shopbetreiber ein hohes Risiko mit, dass seine Bestellbestätigungs-Mails nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.  Eine solche Schnittstelle sollte man keinem Shopbetreiber in die Hand geben.

Man stelle sich nur mal vor, dass die anderen Anbieter der Zahlsysteme auch alle eine eigene Bestellbestätigungsmail-Version hätten. Dann würde ja jede Bestellbestätigung anders aussehen.

Dies ist mit Sicherheit der falsche Weg.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Anruf vom Suchmaschinenoptimierer

29. Oktober 2009

In Zeiten der Wirtschaftskrise achten Unternehmen sehr auf eine effiziente Werbung und eben auch darauf, dass die Firmenwebseiten bzw. der Onlineshop gut bei Google und Co. gelistet sind.
Das bringt einige Suchmaschinenoptimierer auf die Idee, die Webseitenbetreiber anzurufen um ihnen Angebote zur besseren Suchmaschinenplatzierung zu unterbreiten.

Interessenten und Kunden die bei uns anrufen, berichten folgendes:

Sie wurden unaufgefordert von einem Suchmaschinenoptimierer angerufen der ihnen telefonisch ein Angebot zur Top-Platzierung ihrer Seiten machte. Dabei wurden die Webseitenbetreiber sofort unter Zeitdruck gesetzt, denn sie sollen sich gleich entscheiden. Das geht dann so:

Wir möchten gerade Ihre Webseite als Referenz für Ihre Branche aufnehmen und werden uns gerade bei Ihrer Webseite ganz besonders viel Mühe geben.
Sie müssen sich gleich entscheiden, ansonsten nehmen wir Ihren Mitbewerber als Referenzkunden an und pushen dann seine Webseite ganz nach vorne.
Unser Angebot: 750 EUR Setup und 980 EUR Monatsbeitrag. Sie müsen sich gleich entscheiden.

Der Unternehmer sagt dann:

Ui, das sind ja 12000 EUR Werbekosten pro Jahr, das möchte ich mir erst überlegen. Geht das denn nicht günstiger?

Daraufhin der Suchmaschinenoptimierer:

Da muss ich mit meinem Chef reden, ob wir Ihnen ein günstigeres Angebot machen können.

Es folgt der nächste Anruf des Suchmaschinenoptimierers:

Mein Chef möchte Sie unbedingt als Referenzkunde haben, wir können Ihnen die gleiche Dienstleistung für ein einmaliges Setup von 600 EUR und monatlichen Kosten von 490 EUR anbieten. Sie müssen sich jetzt gleich sofort entscheiden, sonst bieten wir diese Dienstleistung Ihrem Mitbewerber an. Die Bestellunterlagen haben wir Ihnen bereits per Mail zugesandt.

Kunden die unterschrieben haben berichten folgendes:

Zu der Kundenwebseite wurden dann von verschiedenen Seiten Links geschaltet, meist waren das irgendwelche Linksammlungen, die der Suchmaschinenoptimierer selbst betreibt. Außerdem erstellte der Suchmaschinenoptimierer sogenannte Satelitenseiten mit großen Mengen an merkwürdigen Texten, die immer wieder die Suchbegriffe der Zielseite enthielten.

Nachdem der Webseitenbetreiber dann beim Suchmaschinenoptimierer nachgefragt hat, ob er denn nicht etwas an den eigentlichen Internetseiten optimieren möchte, so wie z. B. Seitentitel oder Metabereiche, wurden diese dann vom Suchmaschinenoptimierer bearbeitet, jedoch häufig nur die Startseite oder ein Seitentitel und ein Satz Metabereiche für alle Seiten.
Bei dieser Gelegenheit wurden der Webseite gleich noch versteckte Texte eingefügt und Links zu den Angeboten des Suchmaschinenoptimierers.

Auf die Nachfrage des Webseitenbetreibers, ob diese versteckten Texte nicht verboten sind, antwortet dann der Suchmaschinenoptimierer “das merkt doch Google eh nicht”.

Nach ein paar Monaten merkt dann der Webseitenbetreiber, dass sich in den Suchmaschinen nichts tut, obwohl er schon mehrere Tausend Euro an den Suchmaschinenoptimierer überwiesen hat. Seine Mails werden nicht mehr beantwortet oder nur durch vorgefertigte Standard-Antworten.
Ruft er den Suchmaschinenoptimierer an, wird er von der Telefonzentrale an ein Callcenter weitervermittelt. Dort sitzt irgendein Callcenter-Assistent (meist in Tschechien), der überhaupt keine Ahnung von dem Auftrag und von Suchmaschinenoptimierung hat und eigentlich nur dafür da ist, sich den Anschiß für die miserable und total überteuerte Dienstleistung abzuholen.

Nach spätestens einem halben Jahr merkt der Webseitenbetreiber, dass er unnötig Geld für diese Dienstleistung ausgibt und er kündigt den Vertrag. Aber an die Mindestlaufzeit ist er dennoch gebunden. Und wenn er nicht bezahlt, dann meldet sich ein Inkassobüro bei ihm. Zum Schluß zahlt er doch und hat nach einem Jahr

  12 x 490 EUR
+  1 x 600 EUR
=     6 480 EUR
ausgegeben.

Nun stelle man sich mal vor, der Suchmaschinenoptimierer hat pro Jahr 100 Kunden, das sind 648.000 EUR Einnahmen für das Verkaufen von heißer Luft.
Ein riesiges Geschäft, bei dem der Suchmaschinenoptimierer auch in Kauf nimmt, dass er ein Callcenter und einige Rechtsanwälte beschäftigen muss. Das kann ihm aber egal sein, denn die Verträge sind so gemacht, dass der Webseitenbetreiber festgenagelt ist und zum Schluß zahlen muss.

Unsere Meinung:

Nach wie vor gibt es keine Hau-Ruck-Methode für eine Google Top-Platzierung. Die Google Richtlinien verbieten jegliche Suchmaschinenoptimierung, die aus gekauften Links oder versteckten Texten oder versteckten Webseiten besteht.
Für den Webseitenbetreiber ist es wichtig, dass er in seinen Webseiten “hochinformative Inhalte” bietet und nicht nur die “gepflegte Langeweile“.

Stellen Sie sich als Unternehmer folgende Fragen:

  1. Wurde ich von dem Dienstleister angerufen oder habe ich ihn im Internet gefunden?
  2. Wo ist der Dienstleister unter wichtigen Suchbegriffen wie Suchmaschineneintrag, Suchmaschinenanmeldung, Eintrag in Suchmaschinen, Suchmaschinenoptimierung selbst platziert?
    Und wenn er unter seinen eigenen Suchbegriffen schlecht platziert ist, wie kommt er dann auf die Idee, eine bessere Platzierung bei Google für andere Webseiten erreichen zu können?
  3. Binden Sie sich nicht langfristig mit hohen Kosten an Unternehmen, die Sie nicht kennen. Denken Sie daran, Sie bezahlen die Dienstleistung ja auch nicht mit Falschgeld. Deswegen sollten Sie gute Arbeit für gutes Geld erwarten.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Neue Schnittstelle für sofortüberweisung.de erforderlich

16. September 2009

Die Payment Network AG, besser bekannt als sofortüberweisung.de hat einige OC Commerce Shopbetreiber darauf hingewiesen, dass die Einstellungen im Verwaltungsmenü der Sofortueberweisungs-Schnittstelle fehlerhaft sind.

Beim Überprüfen der gewünschten Einstellungen stellt sich heraus, dass diese Einstellungen gar nicht ausführbar sind, weil die Shopbetreiber noch die Schnittstelle der Version 1.0 von 2006 in ihrem Shop verwenden.

Nach Ansicht der Payment Network AG kann sich daraus eine Sicherheitslücke ergeben.
Wir würden allen OS Commerce Shopbetreibern die sofortueberweisung verwenden empfehlen zu prüfen, welche Schnittstelle im Einsatz ist.

Der Austausch der Schnittstelle kostet bei uns 60 EUR netto je Modul.

Es stehen drei Varianten zur Verfügung.


1. Modul “Bezahlen mit Sofortüberweisung”
  Während des Zahlungsprozesses wird der Kunde über anpassbare Texte und Bilder
  über das Zahlungssystem informiert und nach Abschluss des Bestellvorgangs zur
  Sofortüberweisung Webseite geleitet. Die Bestellung wird immer in die Datenbank
  geschrieben, auch wenn der Kunde den Bezahlvorgang abbricht

2. Modul “Vorkasse / Überweisung”
  Das Modul “Vorkasse / Überweisung” entspricht dem aus dem Shop bekannten
  “moneyorder” Modul. Nach Abschluss der Bestellung bekommt der Kunde in der
  Checkout Success Seite jedoch zusätzlich Information und einen Link zum
  Bezahlen via Sofortüberweisung angezeigt. Die Bestellung wird immer in die Datenbank
  geschrieben, auch wenn der Kunde den Bezahlvorgang abbricht

3. Modul “Direktes Bezahlen mit Sofortüberweisung”
  Während des Zahlungsprozesses wird der Kunde über anpassbare Texte und Bilder
  über das Zahlungssystem informiert und vor Abschluss des Bestellvorgangs zur
  Sofortüberweisungseite geleitet. Mit Abschluss der Bezahlung wird die Bestellung
  in die Shopdatenbank geschrieben. Bricht der Kunde ab kommt er zurück zur
  Zahlungsausswahlseite des Shops.
  Hinweis zu diesem Modul:
    - Bei gleichzeitiger Verwendung mit einem der anderen Sofortüberweisungsmodule
      muß ein eigenes Projekt bei Sofortüberweisung angelegt werden.
    - Schliest der Kunde bei Sofortüberweisung den Browser,
      bzw. scheitert der Rücksprung wird keine Bestellung im Shop aufgenommen.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Interessante Tools zur Suchmaschinenoptimierung bei ebay und 1 & 1

23. Juli 2009

In letzter Zeit stoßen wir häufig auf sehr clever gemachte Lösungen für das Einbinden der Suchmaschinenoptimierung in Webseiten oder in Shops.

ebay-Shops

In den aktuellen ebay-Shops haben die Programmierer von ebay echt gute Arbeit geleistet. Betreiber von ebay Shops, die sich mit der Suchmaschinenoptimierung nicht beschäftigen möchten, denen erzeugt der Shop von ganz alleine sinnvolle Seitentitel und sinnvolle Metatexte.
Unter anderem ist die Metadescription ist so programmiert, dass sie aus statischen und dynamischen Satzteilen besteht.
Beispiel:
Shopname verkauft “Kategoriename 1, Kategoriename 2″ sowie “Artikelname 1, Artikelname 2″ .. usw.

Diese vorformatierte Suchmaschinenoptimierung lässt sich durch eigene Texte ersetzen. Dabei wird einem immer zusätzlich angezeigt, was die Shoptechnik von alleine als Suchmaschinenoptimierung vorschlagen würde.

1 & 1 Branchenhomepage

Ebenfalls eine interessante benuzterfreundliche Lösung bieten die neuen 1 & 1 CMS Lösungen, die unter dem Begriff “Branchenhomepage” angeboten werden.
Dort gibt es zwar keine dynamische Suchmaschinenoptimierung, aber auf einer eigenen Eingabeseite kann man zu jeder Seite Seitentitel, Metadescription und Keywords hinzufügen und auf einmal abspeichern. 

Im Vergleich zu einem CMS wie Joomla ist es also nicht erforderlich, sich durch mehrere Menüs durchzuklicken, bevor man einen Seitentitel für eine einzelne Seite eingeben kann. Um dann in einem zweiten Schritt sich durch ein anderes Menü zu klicken, um zu dieser Seite noch die Metabeschreibungen einzugeben.

Zwar lassen sich z. B. für die Metadescription nur 100 Buchstaben eingeben (Google nimmt 160 Buchstaben), aber trotzdem meinen wir, dass es ein sehr benutzungsfreundliches CMS ist, welches doch schon ein guter Ersatz für handgemachte Webseiten ist.

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Beratung für suchmaschiennoptimierte Seitentexte

19. Januar 2009

Seit 01. Januar 2009 bieten wir in unseren Angeboten Nr. 9 große Suchmaschinenoptimierung bis 15 Seiten und alle Shopsysteme sowie dem Angebot Nr. 10 Maxi-Suchmaschinenoptimierung bis 40 Seiten eine neue Dienstleistungskomponente an.
Und zwar beraten wir zusätzlich den Kunden dahingehend, dass er an Beispielen gezeigt bekommt, wie er seine Webseitentexte suchmaschinenfreundlich gestaltet.
Häufig machen die Betreiber von Webseiten und Onlineshops den Fehler, dass sie zwar eine Artikelbeschreibung bzw. Dienstleistungsbeschreibung in ihren Webseiten drin haben, aber sie vergessen häufig dabei den eigentlichen Suchbegriff auch auszuschreiben.

Beispiel:
Ein Onlineshop für Schmierstoffe schreibt bei einem Produkt den Artikelnamen in die Produktbeschreibung rein z. B. “Castrol SMX-S”. Danach folgen die technischen Spezifikationen.

Beim genauen Betrachten stellt man nun fest, dass das Wort Getriebeöl dort eigentlich gar nicht erwähnt wird. Dabei ist dieses Öl ein Getriebeöl.
Der Shopbetreiber geht davon aus, dass der Kunde das daran erkennt, weil er vorher die Rubrik “Getriebeöl” im Shop angeklickt hat.
Es mag sein, dass der Kunde das erkennt. Nur aus Sicht der Suchmaschinen wird an diese Shopseite wohl keine gute Platzierung vergeben werden.
Unsere Beratung hat das Ziel, dass der Kunde anhand der Beispiele, die wir ihm aufführen ein besseres Verständnis für die Funktionsweise der Suchmaschinen vermittelt bekommt und seine Texte bereits bei der Eingabe aussagekräftig und suchmaschinenfreundlich gestaltet.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Geklaute Blog-Beiträge als eigene darstellen

17. Dezember 2008

Was macht eigentlich eine IT-Agentur, die gerne ein gut gefülltes Online-Blog hätte, aber es an eigenen Ideen, Sachkenntnis oder Begebenheiten aus dem Betriebsgeschehen mangelt?

Ganz einfach: Blog-Beiträge von anderen klauen, etwas umformulieren und als eigenes darstellen.

Ok, Texte, Schriften, Patente, Doktorarbeiten, wissenschaftliche Berichte usw. wurden schon immer geklaut. Es gibt einfach solche Charaktere, die da keine Skrupel haben, da kann man nicht viel machen.  Außer einen Screen-Short und das Problem im eigenen Blog veröffentlichen.

Und hier der Link zum Original unseres Blogbeitrags
Lockerer Umgang mit Kunden Kreditkartendaten in XT und osCommerce Shops

Unterhalb der Screen-Short des Plagiat zum Lachen, Schmunzeln oder sich zum drüber ärgern.

 

Und hier nochmal der Link zum Original unseres Blogbeitrags Lockerer Umgang mit Kunden Kreditkartendaten in XT und osCommerce Shops

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Schlechte Größenkennzeichnung in Bekleidungsshops

9. Dezember 2008

Viele Betreiber von Onlineshops die Kleidung, Sportbekleidung oder Schuhe vertreiben, schimpfen über die hohe Rücksendequote ihrer Kunden. Viele Rücksendungen kommen daher, weil der entsprechende Kleidungsartikel in einer nicht passenden Größe geliefert wird.

Aus unseren eigenen Erfahrungen mit dem Einkauf in Kleidungsshops wundert uns das überhaupt nicht. In vielen Bekleidungsshops fehlt jeder vernünftige Größenhinweis oder eine Größentabelle mit Maßangaben.

Die im Handel verwendeten Größen wie L, XL, XXL weichen derart stark von einander ab, dass es fast schon Zufall ist, wenn man bei einer Onlinebestellung die passende Größe auf Anhieb erhält.

Ich selbst habe in meinem Kleiderschrank einige Kleidungsstücke der vorgenannten Größen L, XL und XXL, die von den Abmessungen gleich sind.

Genauso verhält sich das auch mit Schuhen.
Bei einigen Lieferanten von Ski-Schuhen finde ich z.  B. den Hinweis “Geben Sie Ihre normale Schuhgröße an, wir liefern dann je nach Modell 2 Nummern größer”.

In der Praxis ist es so, dass der Besteller auch schon gemerkt hat, dass er eigentlich gar keine normale Schuhgröße mehr hat, sondern dass ihm im Schuhgeschäft je nach Modell Schuhe der Größen 43 bis 45 passen.

Was ist dann also seine normale Schuhgröße?
Einige Shopbetreiber fügen in ihre Shops Größenvergleichstabellen ein, die eigentlich noch mehr verwirren , als wie dass sie Klarheit schaffen. 

Man hat den Eindruck, der Shopbetreiber weiß selbst nicht, welche Maße die Kleidung hat, die er vertreibt.

Ein richtig gut gemachter Bekleidungsshop sollte eine Größentabelle haben, bei der der Betrachter sich die entsprechende Größe anhand der mit dem Maßband ermittelten Zentimetermaßen ablesen kann.
Kragenweite, Brustumfang, Bauchumfang, Gesäßumfang, Taillenumfang und Schrittlänge kann sich jeder selbst messen, genauso wie die Länge und Breite des Fußes.

Aus Sicht des Suchmaschinenmarketing finden wir es von den Shopbetreibern sehr unprofessionell, wenn sie z. B. für die Google ArWords hohe Klickkosten bezahlen und wenn dann ein Kaufinteressent auf der Shopseite ankommt, bestellt er dann doch nichts, weil er seine Größe nicht herausfinden kann.

Solche Shops verschleudern ihr Werbebudget. Hier ist dringend Nacharbeit des Shopbetreibers erforderlich.

Hier mal eine gut gemachte Tabelle mit Konfektionsgrößen:

Normalgrößen 44 46 48 50 52 54
Oberweite in cm 88 92 96 100 104 108
Bundweite in cm 76 80 84 88 92 96
Schrittlänge in cm 79 80 81 82 84 86

 

Übergrößen 56 58 60 62 64 66 68 70
Oberweite in cm 112 116 120 124 128 132 136 140
Bundweite in cm 102 108 114 120 124 128 136 140
Schrittlänge in cm 87 87 87 88 89 89 89 89

 

Untersetzte Größen 23 24 25 26 27 28 29 30
Oberweite in cm 92 96 100 104 108 112 116 120
Bundweite in cm 84 88 92 96 100 106 112 118
Schrittlänge in cm 76 77 78 80 82 83 83 83

 

Schlanke Größen 84 86 88 90 94 98 102 106 110
Oberweite in cm 85 87 89 91 95 99 103 107 111
Bundweite in cm 72 74 76 78 82 86 90 94 98
Schrittlänge in cm 82 83 84 85 86 87 89 91 92

 

Bauchgrößen 49 51 53 55 57 59 61 63 65 67 69 71 73 75
Oberweite in cm 98 102 106 110 114 118 122 126 130 134 138 142 146 150
Bundweite in cm 101 106 111 116 121 126 131 136 140 144 148 152 156 160
Schrittlänge in cm 74 75 76 77 78 79 80 80 81 81 82 83 83 81

 

Und hier zum Vergleich eine schlecht gemachte Größentabelle:

UNISEX Größe Konfektionsgröße
XS 40 42
S 44 46
M 48 50
L 52 54
XL 56 58
XXL 60 62
XXXL 64 66

 

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Lockerer Umgang mit Kunden Kreditkartendaten in XT und osCommerce Shops

18. November 2008

Wenn wir im Auftrag der Shopbetreiber Suchmaschinenoptimierung für XT:Commerce oder osCommerce Shops durchführen, fällt uns häufig auf, dass die Shopbetreiber sehr riskant mit den Kreditkartendaten ihrer Kunden umgehen. Und zwar verwenden die Shopbetreiber das veraltete Kreditkartenmodul, das seinen Ursprung  2003/2004 in dem UR-osCommerce Shop hat.

Die Shopbetreiber fragen während des Bestellvorganges die Kreditkartendaten, also Nummer, Karteninhaber, gültig bis und die CPN Nummer ab und speichern sie direkt in der Shopdatenbank.

Wenn sich nun ein Unberechtigter Zugriff zum Administrationsbereich des Shops oder zur Datenbank verschafft, kann er alle Daten ablesen und selbst damit Bestellungen durchführen oder sogar Zahlungen veranlassen.
Den Shopbetreibern ist nicht klar, dass sie hier etwas tun, das gegen die Richtlinien ihrer Kartenakzeptanzverträge, die sie mit den Kartenunternehmen haben, verstößt.  Die Kartenunternehmen stellen dem Geschäftsmann ein Kartenlesegerät zur Verfügung und gehen davon aus, dass ein Kunde, der im Ladengeschäft mit seiner Karte bezahlt, die Karte in das Gerät steckt.

Bei Onlinebestellungen ist der Vorgang aber nun ein anderer und zwar nimmt der Shopbetreiber die Kartendaten online an und tippt sie dann von Hand in das Kartenlesegerät.

Genau das ist aber gemäß den Richtlinien der Kartenunternehmen verboten. Für den Fall, dass es dennoch vom Shopbetreiber gemacht wird, werden Schadenersatzforderungen und Konventionalstrafen angedroht.

Wenn es nun tatsächlich zu einem Mißbrauch durch Ausspähung der Kartendaten in einem Shop kommt und es kann dem Shopbetreiber die Nachlässigkeit nachgewiesen werden, dann muß er für den kompletten Schaden haften. Dies kann zum geschäftlichen und privaten Ruin führen.

Viele Shopbetreiber meinen, wenn sie den Bestellvorgang verschlüsselt in SSL laufen lassen, der Vorgang sicher wäre.  Das mag für den Übertragungsvorgang zwar stimmen, aber der Administrationsbereich des Shops ist nur durch ein Passwort geschützt. Wird dieses geknackt, hat ein Hacker Zugriff zu allen Kreditkartendaten der Shopkunden.

Häufig ist auch dieses Passwort zum Admin-Bereich so primitiv bewählt, dass man es leicht erraten kann. Beispiel:
Nutzername: Admin
Passwort z. B: Kindername + Geburtsdatum z. B. Lisa93.

Für uns als Dienstleister in Sachen Suchmaschinenoptimierung für Shops ist das immer unangenehm, wenn wir die Zugangsdaten zu einem Shop-Admin-Bereich haben, in dem Kreditkartendaten abgespeichert sind. Die Zugangsdaten benötigen wir aber, um die Suchmaschinenoptimierung einfügen zu können.

Wir würden allen Betreibern von osCommerce und xt:Commerce Shops empfehlen, das serienmäßige Kreditkartenmodul zu löschen und die Spalten mit den Kreditkartendaten der Kunden aus der MySQL Datenbank zu leeren.

Als Alternative für die Kreditkartenzahlung bieten sich z. B. die Zahlarten Paypal oder Albis Zahlungsdienste an.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Ebay verbietet Sofortüberweisung.de als Zahlungsmittel

31. Oktober 2008

Die Internet World Business berichtet, dass ebay die beliebte Zahlweise Sofortueberweisung.de auf die Liste der verbotenen Zahlungsmittel gesetzt hat.

Wir meinen, das ist ein “starkes Stück” von ebay, denn die Zahlart Sofortueberweisung.de ist eine sehr beliebte Zahlart, die im aktuellen Jahr stark an Akzeptanz dazu gewonnen hat.
Wahrscheinlich will ebay nur das eigene Bezahlverfahren Paypal vor dieser neuen Konkurrenz schützen, denn Sofortueberweisung.de ist als Zahlart für den Shopbetreiber günstiger.
Beachten Sie hierzu unseren Artikel “Kosten von Bezahlsystemen”.

Sofortueberweisung.de als unsicher anzusehen trifft bestimmt nicht zu. Immerhin haftet Sofortueberweisung.de für Schäden, die über diese Bezahlplattform entstehen würden oder wenn der Käufer die Ware nicht erhält.
Uns ist kein einzigster Fall bekannt, wo es mit Sofortueberweisung.de Probleme gab.
Nachdem ebay schon massenhaft die Powerseller wegen den hohen Gebühren weggelaufen sind, ist das keine gute Werbung für ebay, sondern eher ein neuer Sargnagel.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Eintrag in Google Maps

24. September 2008

Seit September 2008 bieten wir an Einträge in Google Maps bzw. ins lokale Brachencenter von Google vorzunehmen. Ebenfalls bieten wir das Ändern von bestehenden Einträgen an, wenn z. B. Kontaktdaten oder der Landkartenpin nicht stimmen.

 Google Maps

Viele Unternehmen finden bereits ihren Eintrag in Google Maps, obwohl sie sich dort nie selbst angemeldet haben. Das kommt daher, dass Google Adressdatenbanken und GPS-Daten einkauft bzw. Datenbestände mit einander kombiniert und als Google Maps Eintrag listet. 

Doch nicht nur die Firmendaten werden von externen Anbietern eingekauft, sondern auch Bewertungen, z. B. Restaurantbewertungen von Restauranttestern.

Im lokalen Branchencenter können die Nutzer von Google auch Bewertungen zu den Einträgen abgeben. Wenn nun ein Unternehmer Bewertungen zu seinen Dienstleistungen bei Google Maps findet, die er als nicht gerechtfertigt empfindet, hat er die Möglichkeit, sofern er Zugriff auf seinen Eintrag hat, diese Bewertungen als ungerechtfertigt zu kennzeichnen. Ggf. werden diese Bewertungen dann von Google gelöscht.
Es bleibt abzuwarten, was passiert, wenn Webseitenbetreiber solche Bewertungen über ihr Unternehmen unbedingt gelöscht haben wollen und Google diese nicht löscht.

Das Listen eines Eintrags im lokalen Branchencenter ist von Seiten Google’s her zur Zeit kostenlos. Wir gehen davon aus, dass dies nicht immer so bleibt.

Die Einträge des lokalen Branchencenters werden nicht nur bei der Suche in Google Maps gezeigt, sondern auch in kleinen Landkarten über den normalen Suchergebnissen bei Google. In welcher Reihenfolge die Einträge über den normalen Suchergebnissen oder in Google Maps gezeigt werden, entscheidet die Technik von Google anhand der Relevanz der Einträge. Ein Anspruch auf die Listung auf einer bestimmten Landkartenposition oder auf eine Listung überhaupt gibt es nicht.

Bislang ist da noch etwas durcheinander drin.

Es ist absehbar, dass künftig der Eintrag bei Google Maps ein wichtiger Werbebestandteil für jeden  regionalen Dienstleister wird. Ganz besonders sind das Gaststätten, Hotels und Ärzte.

Unsere Dienstleistungen:

  1. Einmaliges Anlegen und Aktivierung eines Google Accounts.
  2. Neu-Anlegen oder ändern des Google Maps-Eintrags.
  3. Bestimmung des Landkarten-Pins zu Ihrem Eintrag.
  4. Beschreibung Ihres Eintrags durch Geschäftsdaten und eine Beschreibung Ihrer Dienstleistung.
  5. Einfügen von zwei Bildern Ihres Unternehmens (von Ihrer Webseite entnommen).

Hier geht’s zu der Bestellseite für das Einrichten des Google Maps Eintrags.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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