WordPress Hosting bei pfalz-web Internetservice e. K.

26. September 2012

Seit September 2012 bietet pfalz-web Internetservice e. K. ein neues preisgünstiges Hostingpaket an, das speziell für WordPress an.

Das Angebot besteht aus:

  • 1 DE Domain www.wunschname.de (sofern verfügbar)
  • 250 MB Webspace
  • 1 vorinstalliertem akuellen WordPress Blog
  • 1 e-Mailadresse mit 250 MB Mailspace und umfangreichem Viren- und Spamschutz
  • 10 Mailforwarder
  • 1 MySQL Datenbank
  • 1 Serverstatistik
  • 1 FTP-Zugang (auf Wunsch)
  • Das Einfügen von Plugins ist selbstverständlich möglich.

Dies alles zum Gesamtpreis von 5,95 € brutto monatlich.  (Stand September 2012)

Das Angebot ist nicht nur für Blogger geeignet, sondern auch für Betreiber von Webseiten und Onlineshops, die  ihren Internetauftritt um ein Onlineblog (Firmentagebuch) erweitern wollen.
Hier der Link zur Bestellseite.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Schweizer .CH Domains und .LI Domains sehr günstig – neu im Angebot

9. Januar 2012

Seit Januar 2012 bieten wir die Registrierung von Schweizer und Liechtensteiner Domains, also .ch Domains und .li Domains, an.

Aktuell kosten .ch Domains und .li Domains netto 2,80 EUR monatlich in Verbindung mit einem zusätzlich zu bestellenden  Hostingpaket. Die Hostingpakete beginnen bei dem Domainparking für ebenfalls 2,80 EUR netto monatlich und gehen bis zu dem Premium Paket für 29,50 EUR netto monatlich.

Die .ch Domains eignen sich für alle Firmen und Webshopbetreiber, die auch neben ihrer deutschen Kundschaft auf die schweizer Kundschaft ansprechen möchten.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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facebook “I like”-Box besser nicht verwenden

8. Dezember 2011

Immer mehr Webseitenbetreiber verknüpfen ihre Firmenwebseite mit facebook. Hierzu verwenden sie die von facebook angebotene “I like”-Box.

Diese Box sollte aus zwei Gründen nicht verwendet werden:

1. Sie widerspricht dem deutschen Datenschutz. Denn wenn ein Internetnutzer die normale Firmenwebseite z. B. www.meinfirmenname.de aufruft, dann werden über die facebook Box auch Grafiken und Skripte von facebook geladen. Der Internetnutzer lädt also auf seinen PC Inhalte von facebook, obwohl er die facebook-Seite gar nicht besucht oder angeklickt hat.
Durch das Laden dieser Inhalte wird es nun facebook ermöglicht im Hintergrund Daten über den Besucher zu sammeln. Zum Beispiel die Region aus der er sich einloggt, den Zugangsprovider, das Betriebssystem, die Bildschirmgröße usw.

Ist der Internetnutzer bei facebook angemeldet, dann erkennt ihn facebook, weil er sicherlich bereits einen facebook-Cookie in seinem Browser-Cache hat.

Nehmen wir an, das facebook Mitglied ”Lieschen Müller ” besucht den Shop www.xyz-adults-toys.de und in diesem Shop ist die facebook “I like” Box eingefügt dann weiß facebook, dass Lieschen Müller z. B. am 10.11.2011 von 9:48 Uhr bis 10:22 Uhr den Erotikshop www.xyz-adults-toys.de besucht hat und dort die Seiten mit den Dessous und Toys betrachtet hat.

Das wird sicherlich von facebook alles gespeichert und Frau Müller muss sich bald nicht mehr wundern, wenn sie auf anderen Webseiten, die sie besucht, z. B. die Wettervorhersage plötzlich individuelle, personalisierte Werbefenster für Erwachsenentoys eingeblendet bekommt und zwar genau die Artikel die sie in dem Shop angeschaut hat.

Grund ist dass diese  Datenauswertungen für Zielgruppenmarketing geeignet sind und auch weiter gegeben werden können.

Das kann für Frau Müller ganz schön peinlich werden, wenn andere mit auf den Bildschirm schauen.
Genau um diese Datensammlung geht es wohl facebook und deshalb widerspricht das  zu Recht dem deutschen Datenschutz.

2. Der zweite Grund, warum man die facebook “I like” Box nicht verwenden sollte, hat technische Gründe.
Während die Webseite z. B. www.meinfirmenname.de  aufgerufen wird, muss nun auch der facebook geladen werden und das kann den Seitenaufbau der Webseite erheblich verzögern. In der Praxis haben wir schon beobachtet, dass Firmenseiten bis zu 15 Sekunden Ladezeit hatten. Ursache war die facebook “I like” Box.
Zum Beispiel bei einem Shop kann diese lange Ladezeit zu Kaufabbrüchen führen.

Abhilfe:
Wer von seiner Firmenwebseite zu facebook verlinken möchte, der sollte einfach auf seinem eigenen Speicherplatz das facebook Symbol oder die Grafik des facebook “I like” Buttons abspeichern und einen ganz normalen Link zu seiner facebook Seite erstellen. Damit ist er auf der sicheren Seite. Natürlich wird dann nicht mehr angezeigt, wie viele auf den “I like” Button geklickt haben, aber darauf kann man ja verzichten.

Ihre eigene facebook Firmenseite

16. Juni 2011

Unser Angebot für Ihr Firmenportal bei facebook.

Wir erstellen Ihree eigene facebook-Seite für Ihre Firma, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung.

Ihr facebook Firmenportal besteht dann aus folgenden Elementen:

  • Ihre Internetadresse z. B. http://www.facebook.com/pages/Ihr-Firmenname.
  • Wir erstellen eine Portal-Startseite mit einem Bild Ihres Unternehmens sowie einer Beschreibung Ihrer Dienstleistungen oder Ihrer Produkte.
  • Wir erstellen Ihr Benutzerbildes im Format 180 Pixel, z. B. aus Ihrem Firmenlogo.
  • Wir erstellen die Pinnwandseite mit Verknüpfungen zu Ihrer Firmenwebseite und Bilder von Ihrer Firmenwebseite.
  • Wir fügen auf Ihrer Fotoseite 5 Bilder Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte ein.
    Diese Bilder entnehmen wir Ihrer normalen Webseite.
  • Sofern Sie ein Firmenvideo in geeignetem Format haben, fügen wir dieses ebenfalls ein.
  • Wir fügen auf Ihrer Firmenwebseite den facebook „Gefällt mir“ Button ein mit direkter Verknüpfung zu Ihrer facebook Portalseite.
  • Wir melden Ihr facebook Firmen Portal bei Google an, so dass Ihre normale Firmenwebseite von der Verlinkung profitiert.

Interesse?
Dann besuchen Sie unsere Webseite mit unserem facebook Angebot.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Markennamen bei Google werden immer wichtiger.

16. Mai 2011

Seit Anfang Mai 2011 ist  es für alle Shops die bei der Google Produktsuche teilnehmen erforderlich, dass der EAN Code, also die europäische Artikelnummer oder der MPN, die Manufactura Product Number, oder der ISBN Code, die internationale Standard Buchnummer, in den Datenfiles die der Shopbetreiber an Google Products überträgt, angegeben ist.

In diesem Datenfile muss zusätzlich auch noch die Marke (Brand) angegeben werden

Bislang sind wir davon ausgegangen, dass diese Informationen nur innerhalb der Google Produktsuche verwendet werden. Ein Blick auf die Google USA Seite zeigt aber wohin der Weg geht.
Auf der Google USA Seite werden z. B. bei der Suche nach “MP3 Player” gleich die Marken gelistet.

Marken bei Google

Wir würden deshalb jedem Shopbetreiber empfehlen unbedingt das Feld “Marke” bei der Shop-Artikeleingabe mit auszufüllen.
Wir sind uns sicher dass sich der Fleiß für eine ordentliche Artikeleingabe sich irgendwann bei den Suchergebnissen positiv bemerkbar machen wird.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Widerrufsbelehrung – um Ärger betteln

16. Mai 2011

Nach dem über Jahre Durcheinander herrschte was genau in einer Widerrufsbelehrung drin zu stehen hat und was nicht, hat das Bundesjustizministerium zuletzt am 05.06.10 eine neue Vorlage für die Widerrufsbelehrung herausgegeben.
In dieser Vorlage gäbe es nach Meinung von Juristen zwar auch „Fehler“, aber egal, jeder Shopbetreiber der diese Vorlage der Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf der sicheren Seite fühlen, denn sie darf nicht abgemahnt werden.
Dies ist ein großer Vorteil im Vergleich zu dem Zustand wie er vor der „abmahnsicheren Vorlage“ gewesen ist.
Früher lag die ganze Verantwortung für die Texte beim Shopbetreiber und von ihm wurde erwartet, dass er die Gesetze besser kennt als die Volljuristen, die sich damit beschäftigten und über Streitigkeiten urteilten.

Nun gibt es einige Shopbetreiber, die haben anscheinend Langeweile und denken sie könnten die Widerrufsbelehrung noch verbessern,
zum Beispiel indem sie Formulierungen wie „als Verbraucher“ durch „Sie“ ersetzen.
Nun tappen sie juristisch in eine Falle, denn ob der „Sie“ der vor dem Bildschirm sitzt ein Verbraucher oder ein Gewerbetreibender ist, wird ja nun nicht mehr unterschieden und somit ist die Widerrufsbelehrung ungültig. Dies hat z. B. der Bundesgerichtshof mit einem Urteil entschieden.

Wir meinen, man sollte sich auf jeden Fall an die gesetzliche Vorlage der Widerrufsbelehrung halten und im Falle von Updates dieser Vorlagen diese sofort umsetzen und niemals eigene Änderungen darin vornehmen. Es sei denn man hat Langeweile und bettelt um Ärger.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Neues bei der Google Produkt-Suche

18. April 2011

Ab dem 03. Mai 2011 erwartet die Google Produkt-Suche ? dass die Shopbetreiber die ihre Daten an Google Products übertragen auch zu den jeweiligen Artikelnummern den Markennamen und die EAN bzw. den UPC mit übertragen. Bei Büchern wird die ISBN Nummer erwartet.

  • EAN steht für europäische Artikelnummer neu auch GTIN
  • UPC steht für Universal Product Code
  • ISBN steht für Internationale Standardbuchnummer

Das sind üblicherweise die Numern, die unter dem Barcode stehen.

Betroffen sind davon alle Artikel für die es diese EAN bzw. UPC Nummer gibt. Sonderanfertigungen sind nicht betroffen, ebenfalls Kleidung ist nicht betroffen.

Der Hintergrund wird wohl sein, dass es für viele Smart Phones App’s gibt mit denen man direkte Preisvergleiche machen kann. Das bedeutet, dass der Kunde in einem Ladengeschäft z. B. mit seinem I-Phone über den Barcode eines Artikels fährt und online über Google Products Vergleichspreise der Onlineanbieter für den jeweiligen Artikel geliset bekommt.

So mancher Ladenbesitzer wird sich dann wohl aufs Feilschen einstellen müssen, wenn ihn der Interessent einen günstigeren Onlinepreis vor die Nase hält.

Weitere Informationen zum EAN oder UPC finden Sie hier:
http://www.google.com/support/merchants/bin/answer.py?answer=160161&hl=de

Oder bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/European_Article_Number

Wir empfehlen allen Shopbetreibern diese Codes mit einzugeben. Um sich unnötige Mühe zu ersparen, sollte vorher geprüft werden, ob es der richtige Code ist. Ein EAN Code besteht üblicherweise aus 13 Zahlen ohne Buchstaben.

Sollte ein Shopbetreiber für seine Artikel einerseits eine EAN Nummer haben, für andere eine ISBN und für wieder andere Artikel eine UPC Nummer haben, dann sind in dem Datenfile der an Google übergeben wird, drei Spalten erforderlich. Die jeweiligen Spalten die nicht zutreffen bleiben dann leer.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Gefährliche Phishing-Mails bezüglich Google AdWords

7. Februar 2011

Zur Zeit erhalten die Betreiber von Google Adwords Kampagnen eine gefährliche Phishing-Mail. Sie werden darin aufgefordert ihren Account zu kontrollieren.

Das gefährliche an dem Mail ist, wenn man den Link www.google-rp(dot)com verwendet, der im Mail angegeben ist. Dort öffnet eine Seite die genauso aussieht wie die Google AdWords Login-Seite. Diese Seite gehört aber nicht zu Google, sondern ist nur dafür da die Zugangsdaten des AdWordsbetreibers abzufangen.

( Bitte die Seite nicht besuchen es besteht Gefahr !! )

Gibt ein Google AdWords Benutzer auf dieser Seite seine Google Login Daten ein, erhält der Hacker eine Mail mit den Zugangsdaten. Danach wird der Adwords Benutzer gleich auf die richtige Google Login-Seite weitergeleitet.

Dort gibt er seine Zugangsdaten nochmal ein und denkt, dass er beim ersten Mal einen Fehler drin hatte. Nun findet er in seinem Adwords Account keine Warnhinweise und denkt die Sache ist erledigt.

In Wirklichkeit versucht nun der Hacker mit den Google AdWords Daten eigene Werbung auf Kosten des AdWords Kunden zu schalten.

Wir würden Ihnen empfehlen Ihre Adwords Verwaltung niemals über einen Link aufzurufen, der Ihnen in einem Mail zugeschickt worden ist. Gehen Sie einfach immer über Google.de rein.

Seien Sie auch aufmerksam, wenn Ihnen so ein Mail mit einem merkwürdigen deutsch zugesandt wird. Immer wenn Ihnen was komisch vorkommt, sollten Sie erst mal gar nichts machen.

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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Unnötige Hostingkosten und Domainkosten vermeiden.

18. August 2010

Erinnern Sie sich noch an die Zeit bis 1990?  Da hatte man seinen Telefonanschluß bei der Post. Das Kabel war fest in der Wand angeschlossen. Einen Stecker gab es nicht. Und wenn man ein anderes Telefon wollte, musste der Techniker kommen.

Standardmäßig gab es von der Post nur das schöne graue Telefon mit Wählscheibe.

 

Wenn man eine andere Farbe wollte, z. B. moosgrün oder beige, dann musste man bei der Post 9,90 DM monatlich als Miete extra zahlen.

 Wollte man ein Design-Telefon haben wie das „Dallas“, wo die Tastatur bereits im Hörer drin war, kostete das gleich mal 14,90 DM extra im Monat.

Heute gibt es noch zig Tausende? Haushalte in Deutschland, die zu den monatlichen Kosten für ihren analogen Telefonanschluß immer noch die Kosten für ihr „Dallas“ Telefon von 14,90 DM mitbezahlen, obwohl das Telefon schon lange entsorgt ist und durch ein anderes aus dem Baumarkt ersetzt wurde.

Die hohe Telefonrechnung fällt keinem auf, weil es ja schon immer so gewesen ist und die Telefonrechnung eh keiner mehr anschaut.

Viele Omas und Opas merken das nicht. Und da kommen natürlich über den Zeitraum von 20 Jahren (1990 bis 2010) erhebliche Kosten zusammen. 14,90 DM entspricht 7,45 € das mal 12 Monate ist 89,40 € im Jahr.
Auf 20 Jahre kommen da mal 1788 € raus.

Eine schöne Einnahmequelle für die Nachfolgeorganisation der Post.

Mit dem Webhosting und Domains verhält sich das ganz ähnlich.

Da wir sehr viele Aufträge zur Suchmaschinenoptimierung von Webseiten bearbeiten erhalten wir auch Zugriff zu den Konfigurationsmenüs der großen Webhosting-Providern z. B. zu denen in Karlsruhe oder denen in Berlin (die Namen lassen wir mal weg).

Da sehen wir was die Webseitenbetreiber so bestellt haben und seit Jahren bezahlen, z. B.
anstatt einer Zusatzdomain für 99 Cent im Monat hat der Webseitenbetreiber versehentlich ein Paket für jede Domain bestellt, das ihn jeden Monat 4,90 € kostet. Bei 5 Zusatzdomains zahlt er im Monat 24,50 € für Web-Speicherplatz und Domain, obwohl er den Web-Speicherplatz gar nicht nutzt, sondern nur die Domains weiterleitet auf seine eigentliche Firmenwebseite.
Die 5 Domains hätte er auch für 4,95 € bekommen können, so zahlt er also 19,55 € monatlich zuviel. Das sind pro Jahr 234,60 € unnötige Ausgaben, die vielleicht an anderer Stelle besser investiert gewesen wären.

Andere zahlen für ihren Mailvirenschutz jeden Monat 2,90 € pro Mailbox extra, obwohl dieser Virenschutz gar nicht greift, weil die Mailadresse gar nicht als Mailbox verwendet wird, sondern als Weiterleitung zu einer T-Online E-Mailadresse.

Eine schöne Einnahmequelle für den Provider.

Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie mal ihre Hostingkosten, ob Sie wirklich alles benötigen, was Sie da bestellt haben.

Der beste Suchmaschinenoptimierer

13. April 2010

Webdesigner kennen das Problem: Da kommen Unternehmer zu ihnen die gerne eine schöne Webseite hätten.
Die Unternehmer kennen auch die schönen Seiten ihrer Mitbewerber, aber sie selbst sind absolut

„wortlos und bildlos“.

Das bedeutet, die Unternehmer tun sich schwer die Dienstleistungen, die sie selbst anbieten, zu beschreiben und brauchen eigentlich einen Werbetexter oder einen Redakteur, der ihnen das aus der Nase herauszieht und zu Worten bringt.
Häufig kommt dabei heraus, dass die Webseiten dann später nur aus dem

„gepflegte Langeweile, bla-bla-bla“

bestehen und nur wenig informative Inhalte haben.

Mit der Suchmaschinenoptimierung verhält es sich dann genauso.
Wir werden oft von Unternehmern und Webseitenbetreibern angeschrieben, die nach einer Top 10 Platzierung bei Google fragen.
Allein bei der Anfrage schon vergisst der Webseitenbetreiber dazu zu schreiben, unter welchem Suchbegriff er überhaupt in die Top 10 will.
Fragt man dann zurück unter welchem Suchbegriff die Platzierung denn erreicht werden soll, dann weiß es der Unternehmer eigentlich gar nicht, sondern geht davon aus, dass wir es für ihn herausfinden.

Das kann natürlich nicht funktionieren, denn eine grobe Vorgabe was dem Webseitenbetreiber (bzw. Unternehmer) wichtig ist, muss natürlich von ihm selbst kommen.

Jeder Unternehmer sollte in kurzen Sätzen beschreiben können, mit was er sein Geld verdient, das ist nicht die Aufgabe des Webdesigners oder des Suchmaschinenoptimierers.

So eine Aussage kann wie folgt aussehen:

  • Mein Unternehmen beschäftigt sich mit Tiefbau und speziell mit Parkhausabdichtungen und Betonsanierung.

    Oder:

  • In meinem Shop biete ich Alu-Felgen und Tieferlegungssätze sowie Komplettreifen und Winterreifen an.

    Oder:

  • 4-Sterne-Hotel am Bodensee mit Catering-Service bis 400 Personen.

    Oder:

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzbuchhalter im Raum Frankfurt Main.

Wie oben schon angesprochen, sollte jeder Unternehmer seine Dienstleistung so ausführlich wie möglich auf seiner Webseite beschreiben und auf das übliche gepflegte Langeweile bla-bla-bla verzichten.
Nur dann wenn er zu den Suchbegriffen, unter denen er gefunden werden will, auch viel informative Inhalte schreibt, dann klappt’s auch mit der Google Platzierung.

Deshalb ist der ein Unternehmer mit etwas Geschick eigentlich der beste Suchmaschinenoptimierer überhaupt.

Er hat die Sachkenntnis zu seinen Dienstleistungen und zu seinen Produkten. Er ist der Fachmann und weiß, nach was seine Kunden am Telefon fragen.

Und das ihn seine Kunden am Telefon fragen, das sind dann wohl auch die Suchbegriffe fürs Internet, unter denen seine Webseite auffindbar sein sollte.

Die Informationen zu diesen Suchbegriffen sollten auf der Webseite umfangreich vorhanden sein. Gerade in Onlineshops werden die Artikeldetailbeschreibungen sehr stiefkindlich behandelt.
Viele Shopbetreiber haben bei den Artikeldetails gar die selben Texte drin stehen wie ihre Mitbewerber. Das kommt daher, weil sie die Texte 1 zu 1 vom Lieferanten übernehmen.

Daher auch unsere klare Aufforderung an alle Unternehmer, die eine Webseite oder einen Onlineshop betreiben:

  • Geben Sie sich Mühe mit den Seiteninhalten.
  • Heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab.
  • Binden Sie den Betrachter an Ihre Webseite. Er soll viel Zeit? auf der Seite? verbringen.
  • Halten Sie die Informationen aktuell.

Der Schlüssel zum Erfolg in Suchmaschinen besteht aus

Der Beitrag wurde geschrieben von Stefan Bauer.
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